Impressum

GMPP GmbH & Co. KG

Telefon: +49 (69)6605 8346
Email: info@gmp-production.de
www.gmp-production.de

Wolfener Straße 11
12681 Berlin
Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Berlin Charlottenburg
Handelsregisternummer HRA: 59865 B

Persönlich haftende Gesellschafterin:
GMPP Geschäftsführung GmbH – Sitz: Frankfurt am Main
Amtsgericht-Registergericht: Frankfurt a.M. – HRB 130458
Geschäftsführer: Lisanne Geyer, Tolga Aslan

Rechtliche Hinweise zur Webseite
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Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der GMPP GmbH & Co KG


Die GMPP GmbH & Co KG (Verkäufer) ist zum Vertragsabschluss ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit. Die Anwendbarkeit anderer Geschäftsbedingungen, insbesondere insoweit als sie den Geschäftsbedingungen der GMPP GmbH & Co KG entgegenstehen, oder hiervon abweichen, werden abgelehnt; solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen binden die GMPP GmbH & Co KG nicht. Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die Bedingungen der GMPP GmbH & Co KG maßgebend.

2.Angebot und Vertragsabschluss / Geheimhaltung
2.1 Angebote der GMPP GmbH & Co KG erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt sind. Für den Inhalt des Vertragsverhältnisses ist ausschließlich die schriftliche Bestätigung der GMPP GmbH & Co KG maßgebend. Muster gelten als Typmuster, die Eigenschaften des Musters werden nicht garantiert. Die Vertriebsangestellten der GMPP GmbH & Co KG sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Verträge hinausgehen.

2.2 GMPP GmbH & Co KG behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Rezepturen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von GMPP GmbH & Co KG weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der GMPP GmbH & Co KG diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihr im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

2.3 Grundsätzlich verpflichtet sich der Kunde zur Geheimhaltung aller Informationen bezüglich der GMPP GmbH & Co KG, die nicht offenkundig sind. Der Missbrauch und die Weitergabe von Daten an Dritte ist strengstens untersagt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit zwischen GMPP GmbH & Co KG und dem Kunden für die Dauer von 3 Jahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, dem Kunden von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung überlassen wurden oder vom Kunden aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer behördlichen oder richterlichen.

3.Lieferung
Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb der vereinbarten Lieferzeit ab dem jeweiligen Auslieferungslager (Erfüllungsort). Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Ware unmöglich machen, oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebs- und Verkehrsstörungen und dergleichen, auch soweit sie Lieferanten der GMPP GmbH & Co KG betreffen, entbinden die GMPP GmbH & Co KG für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von den Lieferpflichten.

Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Mengen ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Ansprüche des Vertragspartners (Käufers) auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, wenn die GMPP GmbH & Co KG die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Einer Pflichtverletzung der GMPP GmbH & Co KG steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Im Falle der Annullierung einer Bestellung verpflichtet sich der Käufer unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, der GMPP GmbH & Co KG den entstandenen Schaden für die Aufwendungen und den eventuell entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Käufer jedoch frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschließlich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche werden abbedungen.

4.Verpackung
Erfolgt eine Verpackung in vom Käufer gelieferten Behältnissen, wird für die Geeignetheit der Verpackungen keine Gewähr übernommen. Die GMPP GmbH & Co KG ist berechtigt, nicht geeignetes Verpackungsmaterial zu rügen. Erfolgt keine Nachlieferung des beanstandeten Verpackungsmaterials innerhalb von zwei Wochen, ist die GMPP GmbH & Co KG berechtigt, geeignetes Material auf Kosten des Kunden einzusetzen. Die GMPP GmbH & Co KG ist dabei bemüht ein geeignetes, den Wünschen des Kunden entsprechendes Verpackungsmaterial einzusetzen.

Jede Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die bestellte Ware das Auslieferungslager verlassen oder dem Käufer zur Verfügung gestellt worden ist. Transportschäden sind unverzüglich bei der GMPP GmbH & Co KG anzuzeigen. Sollte eine Spedition mit der Versendung beauftragt worden sein, so muss der eingetretene Schaden im Frachtbrief vermerkt sein. Bei Bahntransporten muss eine bahnamtliche Bescheinigung verlangt und unverzüglich eingereicht werden. In jedem Falle sind bei Transportschäden die jeweiligen Bedingungen des Spediteurs zu beachten und die Schäden auch diesem gegenüber geltend zu machen. Die GMPP GmbH & Co KG ist jederzeit zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen von 10 % der Vertragsmenge sind zulässig.

5.Mängelrüge
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der GMPP GmbH & Co KG setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Pflichten des Vertragspartners (Käufers) voraus. Der Käufer ist verpflichtet die Ware innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt zu prüfen. Mögliche Mängel sind innerhalb dieser Frist schriftlich bei der GMPP GmbH & Co KG anzumelden.

Später erfolgte Mängelrügen werden nicht mehr anerkannt. Beanstandete Ware ist durch den Käufer bis zu der endgültigen Entscheidung der GMPP GmbH & Co KG aufzubewahren und darf nur mit Zustimmung der GMPP GmbH & Co KG zurückgesandt werden. Der Käufer hat der GMPP GmbH & Co KG in jedem Fall die Begutachtung dieser Ware zu ermöglichen. Die Gewährleistungverpflichtung erstreckt sich nach Wahl der GMPP GmbH & Co KG auf Gutschrift, Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung.

Die Kosten jeglicher vom Käufer in Auftrag gegebenen Analysen werden von der GMPP GmbH & Co KG nicht übernommen. Die lebensmittelrechtlich richtige Bezeichnung beim Kauf der Ware ist – unabhängig von der Produktbezeichnung der GMPP GmbH & Co KG – Aufgabe des Käufers.

Im Falle begründeter Mängelrügen ist die GMPP GmbH & Co KG lediglich verpflichtet die gelieferte Ware zurückzunehmen und nach Wahl der GMPP GmbH & Co KG entweder den Kaufpreis entsprechend dem Anteil der gerügten oder beanstandeten Ware zur Gesamtlieferung zu ermäßigen, oder mangelfreie Ersatzware zu liefern. Sofern die Ersatzlieferung erfolgt und diese fehlschlägt, hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Weitere darüber hinausgehende Ansprüche seitens des Käufers sind ausgeschlossen.

6.Verjährung
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist schriftlich angezeigt werden. Werden Eingriffe durch Dritte vorgenommen, oder die Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet, gelagert oder behandelt, etc., entfällt jegliche Haftung der GMPP GmbH & Co KG.

7.Preise, Zahlungsbedingungen, Mitwirkungspflichten des Käufers
7.1. Preisänderungen durch Lieferanten der GMPP GmbH & Co KG bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden. Für die Rechnungsstellung sind allein die von den Werken oder Auslieferungslagern des Verkäufers beim Abgang ermittelten Mengen, Massen und Gewichten maßgebend. Die Rechnungen der GMPP GmbH & Co KG sind sofort nach Erhalt rein netto zahlbar, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die GMPP GmbH & Co KG berechtigt, den Kaufpreis in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab dem Verfalltag zu verzinsen. Ein weitgehender Verzugsschaden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Die GMPP GmbH & Co KG ist darüber hinaus berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, bis der Käufer die offenen Forderungen vollständig beglichen hat. Die GMPP GmbH & Co KG behält sich das Recht vor, die Forderungen an Dritte abzutreten.

7.2. Der Käufer unterstützt die GMPP GmbH & Co KG bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Der Käufer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen (z.B. Bekanntgabe der Lieferanschrift, Lieferung der Etiketten, Lieferung der geeigneten Verpackungen, Lieferung der gestellten Rohstoffe) rechtzeitig zu erbringen. Im Falle des Verzuges des Käufers ist die GMPP GmbH & Co KG berechtigt, ihre bis dahin entstandenen Herstellungskosten abzurechnen. Der Verzug des Käufers tritt in dem Falle spätestens 24 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung durch die GMPP GmbH & Co KG ein.

7.3 GMPP GmbH & Co KG steht dafür ein, dass der Liefergegenstand einwandfrei und nach gültigem Lebensmittelrecht verarbeitet wird. Bei der Lohnfertigung nach Kundenvorgabe übernimmt die GMPP GmbH & Co KG jedoch keine Gewährleistung für die chemischen und physikalischen Reaktionen und der Haltbarkeit des Endproduktes. Für die Richtigkeit zur Verfügung gestellter Rohstoffe haftet ausschließlich der Kunde. Die gesetzliche Produktanmeldung liegt generell in der Verantwortung des Kunden.

7.4 Kundenspezifische Materialien lagert GMPP GmbH & Co KG bis zu 1 Monat kostenfrei ein. Über diesen Zeitraum hinaus werden Lagerkosten inklusive banküblicher Zinsen an den Kunden weiterbelastet. Nicht lagerfähige Materialien werden 14 Tage nach Erhalt des Prüfberichts vernichtet oder zurückgegeben.

Falls keine anderslautendeVereinbarung getroffen wird, werden Produktionsentwicklungskosten vom Kunden getragen. Unter Produktentwicklung fallen die Herstellung von Produktmustern und im Falle der Beauftragung auch das Erstellen von Etiketten. Werden die Etiketten vom Kunden bereitgestellt, übernimmt GMPP GmbH & Co KG keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben auf den Etiketten.

Für die Verkehrsfähigkeit hinsichtlich Zusammensetzung, Dosierung, Etikettentext etc. übernimmt die GMPP GmbH & Co KG keine Haftung bzw. Gewährleistung.

7.5 Produktkalkulation der GMPP GmbH & Co KG basiert auf den in den Rezepturen angegebenen Mengen. Aufgrund unvermeidlicher produktionsbedingter Rohstoffverluste kann die Liefer- von der Bestellmenge um ca. 10% abweichen. Diese Abweichungen werden bei der Preisstellung der GMPP GmbH & Co KG entsprechend berücksichtigt.

7.6 Bei Anfertigung nach Angaben des Kunden haftet dieser dafür, dass ihm sämtliche Patent-, Gebrauchsmuster- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte zustehen. Der Kunde ist verpflichtet, die GMPP GmbH & Co KG gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Ist die GMPP GmbH & Co KG gezwungen, sich gerichtlich oder außergerichtlich gegen die Abwehr von Schutzrechten Dritter zur Wehr zu setzen, ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, sämtliche Prozesskosten zu übernehmen und angemessene Prozesskostenvorschüsse, an den von der GMPP GmbH & Co KG beauftragten Rechtsanwalt zu entrichten.

8.Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der GMPP GmbH & Co KG bis der Käufer sämtliche Forderungen beglichen hat.

9.Zahlungsbedingungen
9.1. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig. Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum gilt die Rechnung als anerkannt.

9.2. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers wird im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nicht zulässig, soweit dessen Gegenforderung durch die GMPP GmbH & Co KG schriftlich anerkannt wird, oder rechtskräftig festgestellt wurde.

9.3. Wird die Rechnung nicht beglichen, ist die GMPP GmbH & Co KG berechtigt, den unter Ziffer 7.2. dieser Bedingungen vereinbarten Zinssatz zu verlangen.

9.4. Die GMPP GmbH & Co KG ist berechtigt, trotz eventuell anders lautenden Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. In diesem Fall wird die GMPP GmbH & Co KG den Käufer unverzüglich über Art und Höhe der erfolgten Verrechnung informieren.

9.5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die GMPP GmbH & Co KG über den Betrag verfügen kann. Schecks und Wechsel werden ausschließlich erfüllungshalber angenommen.

9.6. Befindet sich der Käufer gegenüber der GMPP GmbH & Co KG mit Zahlungsverpflichtungen um mehr als 14 Tage in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

9.7. Der GMPP GmbH & Co KG gegenüber bestehende Forderungen dürfen nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

10.Haftung
Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit der vertraglichen Produkte im jeweiligen Land. Dasselbe gilt für alle textlichen und werblichen Aussagen an der Verpackung sowie im Umfeld des Inverkehrbringens. Soweit sich aus der jeweiligen Gesetzeslage trotzdem eine Haftung der GMPP GmbH & Co KG ergeben sollte, stellt der Käufer die GMPP GmbH & Co KG im Innenverhältnis von jeglichen Ansprüchen frei und leistet einen entsprechenden Schadensausgleich, einschließlich sämtlicher Kosten zur Abwehr solcher Ansprüche.

Dies gilt insbesondere auch für entstehende Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. Diese Regelung gilt auch, soweit Rechte Dritter durch das Inverkehrbringen des jeweiligen Produktes beeinträchtigt werden (z.B. Patentrechte, Markenrechte oder ähnliches). Dies gilt insbesondere für den Fall des Exports der Ware der GMPP GmbH & Co KG durch den Käufer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere falls durch die Erzeugnisse der GMPP GmbH & Co KG Schutzrechte Dritter verletzt werden. Gleiches gilt, wenn durch unsachgemäße Verwendung Körperschäden oder Schäden an der Gesundheit sowie Sachschäden auftreten.

11.Erfüllungsort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Hanau der Erfüllungsort.

1.2Gerichtsstand
12.1. Der Gerichtsstand ist Hanau.

13.Schlußbestimmungen
Die Durchführung des Vertrages, sowie seine rechtliche Bewertung, unterliegt dem deutschen Recht, unabhängig, ob der Vertrag im In- oder Ausland abgeschlossen wurde. In jedem Fall gilt, unter Ausschluss ausländischen Rechts insbesondere unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts und des Rechts der Europäischen Union, nur deutsches Recht.

  1. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages, einschließlich dieser Regelung, ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

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